Re: Definition von Nachbargrundstück


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von J.K. am 04 Oktober, 2005 um 21:04:11:

Antwort auf: Definition von Nachbargrundstück von tuangi am 04 Oktober, 2005 um 16:23:17:

Wenn Sie Bedenken haben, dass Abstandsflächen nicht eingehalten werden, dann erhalten Sie sicherlich Akteneinsicht bei der Baugenehmigungsbehörde. Allerdings gibt es kein weitergehendes Gesetz, dass Lichteinfall und Aussicht nicht beeinträchtigt werden darf.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]