Re: Wohnrecht


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Abgeschickt von J.K. am 04 Oktober, 2005 um 21:09:51:

Antwort auf: Wohnrecht von michael grunb am 02 Oktober, 2005 um 12:40:30:

Es gibt kein öffentliches Recht, auf einem Grundstück wohnen zu dürfen. Solange die Nutzung eines Gebäudes von der Baugenehmigungsbehörde nicht untersagt wird, darf es auch (unabhängig von der Person) genutzt bzw. bewohnt werden. Entscheidend ist die Frage, ob eine Baugenehmigung vorliegt und , wenn nicht, ob die Baugenehmigungsbehörde etwas gegen den Schwarzbau unternimmt oder nicht. Nur wenn die Behörde diese Umstände längere Zeit (vermutlich viele Jahre) duldet, ohne etwas dagegen zu unternehmen, wird sie es später auch nicht mehr können.





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