Abgeschickt von Sonja Tauber am 04 Oktober, 2005 um 21:23:08
ich habe in einer kleinen wohnanlage mit 3 Wohnungen eine Wohnung gekauft.
Das haus befindet sich am Berg. Dadurch ist die Einfahrt in die Tiefgarage etwas steil. Die Steigung beträgt ca. 20 % . Ich habe gehört, dass die Steigung nur 10 % betragen darf. Stimmt das, oder ist das nur eine Empfehlung. Gibt es hier eine baugesetzliche Regelung?