Re: Wann ist ein Bauplatz voll erschlossen?


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Abgeschickt von Steven am 05 April, 2005 um 09:02:19:

Antwort auf: Re: Wann ist ein Bauplatz voll erschlossen? von Caspar David Hermanns am 02 April, 2005 um 16:51:35:

Hallo,

erst mal danke für Ihre Antworten.
Fakt ist, dass der Gasanschluss am anderen Ende der Strasse (ca. 100 m) liegt und eine direkte Anbindung kurzfristig nicht möglich ist.
Vor Unterschrift des Vertrages haben wir nochmals darauf hingewiesen und die Verkäuferin hat in Gegenwart der Notarin bestätigt, dass alle Versorgungsanschlüsse direkt am Grundstück liegen, was aber nicht den Gegebenheiten entspricht. Auch der Kaufpreis entspricht einem Gundstück für das keine weiteren Erschliessungskosten anfallen dürften, ansonsten ist der Preis überzogen.
Jetzt bleibt wohl nur der Rechtsweg.

MfG
Steven


Guten Tag,

: es handelt sich wohl nicht um Erschließungskosten, sondern um Hausanschlußkosten. Trotzdem bleibt die Frage, ob diese im Vertrag enthalten sind. Hierzu das OLG Koblenz (Urt. v. 14.11.2002):

: "Sind im Kaufpreis für ein Baugrundstück
: "alle Anliegerbeiträge und Erschließungskosten für die Ersterschließung nach dem BauGB, nach dem Kommunalabgabengesetz, nach den Satzungen der Gemeinde und Verbandsgemeinde und nach den Bestimmungen der Versorgungsunternehmen"
: enthalten, kann sich daraus ergeben, dass der Verkäufer auch die Hausanschlusskosten zu tragen hat. Maßgeblich ist nicht, was unter die Erschließungskosten der §§ 123ff. BauGB fällt; durch Vertragsauslegung muss vielmehr ermittelt werden, was die Kaufvertragsparteien im konkreten Einzelfall darunter verstanden haben."

: Es kommt also darau an, was vertraglich vereinbart wurde, was unter Zugrundelegung des gesamten Vertrags auszulegen ist.

: Freundliche Grüße
: Dr. Caspar David Hermanns

:
: : vollerschlossen ist ein grundstück auch dann wenn wasser, abwasser, gas und strom irgendwo in oder an der straße am grundstück vorbei läuft. vollerschlossen wäre es z.b. nicht wenn eines der medien nicht zur verfügung steht, dann nennt es sich teilerschlossen. googlen sie einfach mal etwas und sie werden dies bestätigt finden. fein raus wären sie wenn sie im kaufvertrag sich die verlegung bis an die grenze hätten zusichern lassen oder wenn sie vorher beim bauamt gefragt hätten. meist ist in den notarverträgen ja gewährleistungsausschluss vereinbart, also steht man blöd da. 4000 Euro Lehrgeld ist viel, aber wenn sie dann beim Bauen kritischer sind, dann holen sie die auch wieder rein. jeder zahlt beim Bauen mal drauf.
: : Nebenher: das diese Maßnahmen durchgeführt wurden, heisst nicht, dass der jetztige Eigentümer diese Kosten auch bezahlt hat. Bei Verkauf des Grundstücks haftet nicht der Alteigentümer sondern der aktuelle Eigentümer. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. Gemeinden diese Erschließungskosten erst nach Jahren abrechnen. Erkundigen Sie sich also bei der Stadt/Gemeinde, ob noch sämtliche Erschließungskosten bezahlt sind! Dort kann man Ihnen auch Auskunft geben, ob in absehbarer Zeit weitere Erschließungsmaßnahmen geplant sind (z.B. Anlage von Fuß- oder Radwegen).

:
: : : In unserem Kaufvertrag steht, der Bauplatz ist voll erschlossen!
: : : Nun stellt sich heraus, daß Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasanschlüsse nicht am Grundstück sondern noch in der Mitte der Straße liegen und zusätzliche Erschliessungskosten in Höhe von 4000,- Euro anfallen.
: : : Wer muss diese Kosten tragen?
: : : Gibt es Gerichtsurteile oder Gesetze die das klar regeln?





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