Einspruch gegen ein Bauvorhaben


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Abgeschickt von Petra am 05 Oktober, 2005 um 12:41:43

hallo,
was kann man in Hessen als direkte Nachbarn unternehmen, wenn in einem Neubaugebiet zwei Grundstücke gemeinsam erworben wurden, die von 2-geschossigen kleinen Einfamilienhäusern umrahmt sind, und der Besitzer nun ein 12-Familienhaus darauf bauen möchte. Laut bestehendem Bebauungsplan sind auf diesen Grundstücken Einzel- bzw. Doppelhäuser ohne Beschränkung der Wohneinheiten möglich. Können die Anwohner eine Änderung des Bebauungsplans erwirken? Wenn ja, wie? An wen muß man sich wenden?
Vielen Dank für eine Antwort. Petra



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