Abgeschickt von Petra am 05 Oktober, 2005 um 12:41:43
hallo,
was kann man in Hessen als direkte Nachbarn unternehmen, wenn in einem Neubaugebiet zwei Grundstücke gemeinsam erworben wurden, die von 2-geschossigen kleinen Einfamilienhäusern umrahmt sind, und der Besitzer nun ein 12-Familienhaus darauf bauen möchte. Laut bestehendem Bebauungsplan sind auf diesen Grundstücken Einzel- bzw. Doppelhäuser ohne Beschränkung der Wohneinheiten möglich. Können die Anwohner eine Änderung des Bebauungsplans erwirken? Wenn ja, wie? An wen muß man sich wenden?
Vielen Dank für eine Antwort. Petra