Re: Fertigstellungsanzeige nach VOB per Fax rechtskräftig?


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Abgeschickt von Silke am 05 Oktober, 2005 um 23:17:20

Antwort auf: Re: Fertigstellungsanzeige nach VOB per Fax rechtskräftig? von Dirk Baumeister am 28 September, 2005 um 21:01:34:

Ich habe gerade nicht im Kopf ob es für eine Fertigstellungsmitteilung der "schriftform" bedarf. Frage: Ist das Original des übermittelten Fax unterschrieben? Falls nicht, genügt es nicht der Anforderung "schriftform" laut BGB § 126 ff. und BGB gilt für jeden! Also vielleicht kann man dem (unwissenden) Fensterbauer ja so entgegnen und er zeigt sich einsichtig.
Das löst nur leider nicht das eigentlich Problem - viel Erfolg trotzdem!

: Die Zugangsart einer Fertigstellungsmitteilung ist in der VOB/B nicht beschrieben. Die Fertigstellungsmitteilung bezieht sich mit Fristablauf auf eine fiktive Abanahme und nicht auf die Mangelhaftigkeit der Leistung. Der Mangel, sofern es denn tatsächlich ein Mangel ist, bleibt ja weiterhin bestehen und die Pflicht des Unternehmers zur Erfüllung auch. Was sich mit der Fertigstellungsmitteilung und Ablauf der Frist von 12 Werk(!)tagen geändert hat ist schlimmstenfalls die Beweislast für die Mängel.

: : Hallo,

: : ich habe seit längeren Stress mit meinem Fensterbauer!
: : Obwohl Ihm Mängel schriftlich bekannt waren, hat er mir enfach eine Fertigstellungserklärung per Telefax geschickt.

: : Und da ich das Fax erst nach 14 Tagen gefunden habe ist meine Einspruchsfrist abgelaufen!

: : Nun zu meiner Frage, darf man die Fertigstellung einfach faxen? Auch wenn man weiß, dass Mängel noch offen sind?

: : Besten Dank für Eure Antwort!

: : MfG
: : Ralf Sprang





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