Einzelunternehmer löst seine Fa. auf - Gewährleistung?


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Abgeschickt von H. Meierling am 06 Oktober, 2005 um 01:00:16

Hallo,
es besteht folgender Sachverhalt:
A=Privatperson
B= Handwerker, ehemaliges Einzelunternehmen
A beauftragt B mit einem Gewerk, welches B auch nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung nicht fertigstellt. Zudem sind Mängel vorhanden. A hat an B bereits 90% des Preises bezahlt. Nach 3 Monaten ohne Kontakt gibt B bekannt, daß seine Fa. B aufgelöst sei. Es existiere keine priv. Insolvenz, jedoch " sei nichts zu holen". Andere Gläubiger wurden aus einem Bankkredit bezahlt, den A monatlich mit X € von seinem neuen Angestelltengehalt bezahlt.
Fragen:
1) Welche Möglichkeiten hat A um das Gewerk fertiggestellt zu bekommen (B darf ja nicht mehr...)?
2) Kann A einfach XY mit der Fertigstellung beauftragen und die Kosten von B zurückverlangen (auf welcher rechtlichen Basis)? Worauf müßte A achten?
3) Sollte B aufgrund A's Forderung priv. Insolvenz anmelden, hätte A dann Anspruch auf B's (Gehalts)pfändung etc. noch vor der Bank?
4) Wie ist sinnvoller Weise bei Gewährleistungsansprüchen und der Mängelbeseitigung zu verfahren?

Nicht ganz einfach der Fall, aber ich freue mich über jede Antwort. Vielen Dank vorab.




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