Re: Steigung bei Tiefgarageneinfahrt


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Oktober, 2005 um 10:19:40

Antwort auf: Steigung bei Tiefgarageneinfahrt von Sonja Tauber am 04 Oktober, 2005 um 21:23:08:

Regelungen für Garagen finden sich in der Garagenverordnung (GarVO) des jeweiligen Bundeslandes. Die Vorschriften zu max. Rampenneigung beziehen sich in NRW nur auf Mittel- (>100 - 1.000 m²) und Großgaragen (> 1.000 m²).

: ich habe in einer kleinen wohnanlage mit 3 Wohnungen eine Wohnung gekauft.
: Das haus befindet sich am Berg. Dadurch ist die Einfahrt in die Tiefgarage etwas steil. Die Steigung beträgt ca. 20 % . Ich habe gehört, dass die Steigung nur 10 % betragen darf. Stimmt das, oder ist das nur eine Empfehlung. Gibt es hier eine baugesetzliche Regelung?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]