Re: Abstandsflächen bei Grenzgaragen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Oktober, 2005 um 10:21:50

Antwort auf: Abstandsflächen bei Grenzgaragen von Silke am 04 Oktober, 2005 um 21:35:39:

Die Bauordnung stellt das Objekt Garage von den Abstandflächen frei, sodaß die Regelung sich auf alle Seiten der Garage bezieht sofern sie denn auch die sonstigen Festsetzungen (Länge, Höhe usw) einhält.

: Hallo zusammen,

: ich habe eine Frage bezüglich des Baus einer Garage auf der Nachbarsgrenze, die unmittelbar hinter der für die Garage vorgesehenen Stelle einen "Knick nach innen" macht.

: Laut nordrheinwestfälischer Landesbauordnung sind Garagen in den Abstandsflächen eines Gebäude sowie ohne eigene Abstandsfläche zulässig (§6 Abs.11 S.1 BauO NRW).

: Gilt die Aussage "ohne eigene Abstandsfläche" für alle Seiten der Grenzgarage oder nur für die Seite, die wirklich auf der Nachbargrenze steht? Und muss ich - falls zweites richtig sein sollte - eine Abstandsfläche bis zum Knickpunkt der Grenze nachweisen können?

: Über einen Tip würde ich mich freuen!

: S.





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