Re: Baurechtliche Definition eines Doppelhauses


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Oktober, 2005 um 10:27:03

Antwort auf: Baurechtliche Definition eines Doppelhauses von Stefan Krogmann am 05 Oktober, 2005 um 12:22:00:

Unter Doppelhäusern werden i. d. R. zwei über einer Grenze aneinander gebaute und in ihrer Bebauung aufeinander abgestimmte Häuser verstanden. Üblicherweise wirken die Häuser als ein Haus, sind aber faktisch zwei unabhängig organisierte Einheiten. Das Einzelhaus ist ja auch eine Doppelhaushälfte. In diesem Begriff wird unterstellt, dass es sich nur um die Hälfte des Gesamtobjektes handelt. Ob es eine schriftliche Definition in einer Verordnung oder einem Gesetz dazu gibt weiß ich nicht. Die Verbindung von Carports macht die einzeln gebauten und voneinander unabhängig geplanten Häuser noch nicht zu einem Doppelhaus.

: Hallo Zusammen,

: ich hoffe, dass Ihr mir weiter helfen könnt. Meine Eltern haben vor 5 Jahren ein Pachtgrundstück erworben auf einem 1000qm Grundstück. Vorne Stand schon ein Haus. Sie haben hinten auf dem Grundstück ein neues Haus gebaut mit der Auflage nach ableben des Pächters das Haus vorne abzureißen, da in es laut Bauvorschrift auf diesen Grundstücken keine zwei Einzelhäuser geben darf. Es ist aber erlaubt, ein Doppelhaus zu kaufen. Nun sind meine Eltern am überlegen mit einem Bauantrag diesen Zustand herzustellen. Sie wollen zwischen den beiden Einzelhäusern Carports bauen, um so aus den beiden Einzelhäusern ein Doppelhaus zu machen. Nun meine Frage: Wann ist ein Haus laut Definition ein Doppelhaus. Gibt es dort eine laut Baurecht für ein Doppelhaus eine rechtliche Vorgabe/Definition. Ich habe nur schwamige Definitionen gefunden. Für uns ist es wichtig zu wissen, ob so ein Bauantrag überhaupt eine Change hat.

: Vielen vielen Dank für Eure Antworten im vorwege.
: Viele Grüße
: Stefan





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