Re: Baugenehmigung Garage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Oktober, 2005 um 10:28:59

Antwort auf: Baugenehmigung Garage von Georg Resle am 05 Oktober, 2005 um 15:24:21:

Die Größen und Abmessungen von genehmigungsfreien Vorhaben können in der Landesbauordnung nachgelesen werden. Üblicherweise in den 60er Paragraphen.

: Habe mal was davon gehört das man in seinem " Garten" auch ohne Baugenehmigung eine Gebaüde z.B. Garage oder Gartenhaus bis 50qm Grundfläche bauen darf. Andernorts hörte ich von 36 Kubikmetern umbauter Raum. Lebe in Baden Württemberg. Hat da jemand erfahrungen?





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