Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Oktober, 2005 um 10:28:59
Antwort auf: Baugenehmigung Garage von Georg Resle am 05 Oktober, 2005 um 15:24:21:
Die Größen und Abmessungen von genehmigungsfreien Vorhaben können in der Landesbauordnung nachgelesen werden. Üblicherweise in den 60er Paragraphen.
: Habe mal was davon gehört das man in seinem " Garten" auch ohne Baugenehmigung eine Gebaüde z.B. Garage oder Gartenhaus bis 50qm Grundfläche bauen darf. Andernorts hörte ich von 36 Kubikmetern umbauter Raum. Lebe in Baden Württemberg. Hat da jemand erfahrungen?