Grenzüberbauung durch Dachüberstand


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Abgeschickt von Erika Guhl am 09 Oktober, 2005 um 14:17:48

Hallo,

in einem Wochenendhausgebiet habe ich im Sommer letzten Jahres ein Wochenendhaus von meiner Großmutter geerbt. Bis Ende letzten Jahres wurden die Parzellen den Pächtern zum Kauf angeboten. Auch ich habe gekauft. Das gesamte Wochenendgebiet ist nunmehr Gemeinschafteigentum. Es handelt sich bei meinem neuen Besitz um eine Pfeifenstielparzelle. Die Zuwegung gehört zur Parzelle und ist 1 m breit.

Vor 10 Jahren wurde die vor uns liegende Pazelle neu bebaut. Meine Großmutter hatte damals einer Grenzbebauung durch ein Wochenendhaus zugestimmt. Die Grenze wurde vom Nachbarn mit dem Dachüberstand um ca. 50 cm überbaut. Die Überbauung wurde beim Bauamt nur mündlich gerügt. Eine spätere, bei der Stadt schriftlich beantragte Verlegung der Zuwegung wurde abgelehnt.

Der Transport von größeren Gegenständen ist immer schwierig, da der Nachbar mich nicht über seine Parzelle lässt.

Nunmehr möchte der Nachbar sein Dach um 1m aufstocken und bittet um meine schriftliche Zustimmung.

Kann ein Rückbau des Dachüberstandes im Zuge dieser Baumaßnahme durchgesetzt werden?



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