Re: Abstandsflächen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Oktober, 2005 um 18:53:48

Antwort auf: Abstandsflächen von Heller am 09 Oktober, 2005 um 17:19:59:

Das ist inkl. der Grundrissangebote eine ausgesprochen konkrete Frage. Zur Beantwortung wäre noch das Bundesland zu benennen, da sie ja sicherlich von beiden Architekten darüber aufgeklärt wurden, dass Abstandflächen-Regeln in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt sind. Außerdem reichen die Pläne für eine Antwort ohnehin nicht aus da nicht erkennbar ist, ob z. B. ein B-Plan-Gebiet vorliegt. Und zudem sollten Sie hier ein Angebot zur Vergütung machen, da eine solche Beratung bzw. Aufklärung Haftungsansprüche auslösen kann (wenn die Antwort vielleicht doch falsch sein sollte).

: Hallo,
: von 2 Architekten habe ich unterschiedliche Aussagen bezüglich der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück erhalten.
: Aufgrund die unterschiedlichen Aussagen stelle ich nun das Thema hier im Forum.
: Welcher abstand muss nun eingehalten werden damit ich keine Baulasten oder sonstige Lasten gegenüber dem Nachbar habe.
: Die Garage ist eine Grenzbebauung.

: Grundrisse:
: http://www.hellerhavoc.com/images/Grundrisse/Grundrisse.htm
: Vielen Dank im Voraus




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