Re: Wo Passivlegimitation?


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Abgeschickt von Jakob am 09 Oktober, 2005 um 23:30:58:

Antwort auf: Wo Passivlegimitation? von Chiara am 07 Oktober, 2005 um 14:41:43:

Hi,

ich war am Anfang in der Vorlesung und ich habe Passivlegitimation das erstemal im Rahmen der Hausarbeit gehört. Ich glaube, wenn man die Passivlegitimation prüft, dann sollte man das in der Begründetheit tun. Man kann aber auch stattdessen in der Zulässigkeit die sog. passive Prozessführungsbefugnis ansprechen. Is' irgendwie das gleiche wie der richtige Klagegegner nach § 78 VwGO. Ich habe mich jetzt aber nicht weiter damit beschäftigt. Probiere erstmal die Hausarbeit so im groben zu schreiben.
Viel Erfolg noch.



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