Re: Fahrradschuppen, öffenliche Vorgaben?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Oktober, 2005 um 07:52:55

Antwort auf: Fahrradschuppen, öffenliche Vorgaben? von samara am 09 Oktober, 2005 um 22:11:12:

Der Beamte spielt sicher auf die Anforderungen an Genehmigungsfreiheit und Abstandflächen an, die sich in der Landesbauordnung ihres Bundeslandes finden. Unter den o.g. Begriffen werden sie entsprechende Angaben finden. Mit einer kleinen Zeichnung von Lage und Größe des Schuppens hilft Ihnen dann auch die Behörde mit Hinweisen zu Verfügung.

: hallo,

: wir wollen einne fahrradschuppen auf unser grundstück stellen. nach einem telefonat mit dem landratsamt (bauamt) war klar, dass wir keine baugenehmigung benötigen (gut) nur sagt der nette mann am telefon wir muessen uns trotzdem an die öffentlichen Vorgaben halten und erwaehnte etwas wie max. wandflache, max. wandhöhe, etc.
: kann mir jemand sagen wo ich das finde oder wie diese werte aussehen? ist das von gemeinde zu gemeinde verschieden?

: any help?

: danke

: stef





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