Re: Abstandsflächen


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Abgeschickt von Heller am 10 Oktober, 2005 um 11:47:39

Antwort auf: Re: Abstandsflächen von Dirk Baumeister am 10 Oktober, 2005 um 07:50:07:

Leider sagen mir die Texte als Laien nichts aus. Tatsache ist, dass 2 Architekten unterschiedliche Aussagen zu der erforderliche Abstandsfläche gemacht haben, die müßten es doch eigentlich wissen.
Meine Hoffnung bestand darin, hier eine Aussage zu bekommen den ich nachgehen könnte. Ich bin kein Bauprofi.
Ich hoffe dennoch ein "Hinweis" zu bekommen


: Da sie den entspr. Paragraphen ja selbst benennen, wird es Ihnen sicher auch ein Leichtes sein, daraus abzuleiten, ob die Garage dort zulässig ist oder nicht. Sie können die Auslegung der Paragraphen ja auch mit Ihren beiden Architekten diskutieren. Viel Erfolg!

: : Ergänzend zur Ursprungsfrage:
: : Baugebiet ist Sachsen (Taucha bei Leipzig)
: : Laut B-Plan: Abstandsfläche gemäß §6 Abs. 14 und 15 SächsBO.




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