Eigenheimzulage


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Abgeschickt von Michael am 10 Oktober, 2005 um 15:59:33:

Hallo,

zur Zeit wird eine als Anbau genehmigte Doppelhaushälfte errichtet. Anbau daher, da zum alten Haus eine Verbindung besteht. Ein Anbau ist nun ja nach neuem Recht bzgl. Eigenheimzulage nicht mehr förderungsfähig. Um in den Genuss der Eigenheimzulage zu kommen, soll nun der Anbau (im Rohbau) in einer Tektur als abgetrennete Doppelhaushälfte nachträglich genehmigt werden.
Meine Frage: Spielt es für die Gewährung der Eigenheimzulage eine Rolle, ob die Rechnungen für den Bau vor der Tekturgenehmigung gestellt wurden oder danach.

Vielen Dank für evtl. Antworten.

Gruß
Michael



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