Re: Einzelunternehmer löst seine Fa. auf - Gewährleistung?


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Abgeschickt von Foni am 11 Oktober, 2005 um 09:21:51:

Antwort auf: Re: Einzelunternehmer löst seine Fa. auf - Gewährleistung? von Meierling am 09 Oktober, 2005 um 12:40:08:

Hallo,

wenn ich Ihre Schilderungen richtig vestanden habe ist der Unternehmer einen Person und keine Gesellschaft. Ich bin zwar kein Anwalt, aber er haftet meines Erachtens privat weiter für Ansprüche gegen ihn. Nur weil er nicht mehr auf eigene Rechnung arbeitet, sondern angestellt ist, entbindetet ihn das nicht von Ansprüchen gegen ihn. Die Aussage es sei nichts zu holen ist sehr allgemein. Hat B eine eidesstalltliche Versicherung abgegeben? Er arbeitet, also verdient er auch Geld! Lassen Sie sich von solchen Aussagen nicht abschrecken, aber halten Sie sich an die erforderlichen Formalien für die Mängelanzeigen und Ersatzvornahmen.All diese Dinge können Sie selbst machen, aber holen Sie speziell für Ihren Fall vorher den Rat eines Baurechtsanwaltes ein. Der wird Ihnen dann auch die genauen Schritte erklären. Das kostet Sie ein Beratungshonorar und das andere machen Sie dann selbst. Vorgaben zur VOB - genauen Anzeigen und Aufforderungen bekommen Sie im Fachhandel. Wenn Sie die Ersatzvornahme (falls erforderlich) selbst beauftragen können, fehlt nur noch der Mahnbescheid. Dabei hilft Ihnen das zuständige Amtsgericht. Da Häuslebauer eben kein Geld mehr haben, halte ich persönlich eine Klage auf Vertragserfüllung für sinnvoll, da Sie dann nur die Kosten des Anwaltes und des Verfahrens in die Hand nehmen müssen. Sparen Sie nicht am falschen Ende und nehmen sie mindestens eine anwaltliche Beratung war. Das kostet nicht viel und hilft Ihnen weiter.



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