Re: Wertminderung durch Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Katrin am 11 Oktober, 2005 um 09:23:26:

Antwort auf: Wertminderung durch Grunddienstbarkeit von Albrecht Reinicke am 07 Oktober, 2005 um 22:03:15:

Die Grunddienstbarkeit ist das dingliche Absicherungsmittel eines Rechts an einem Grundstück („dienendes Grundstück“), das dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks („herrschendes Grundstück“) zusteht. Das Recht kann ein beschränktes Nutzungsrecht des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Grundstücks sein (z.B. Geh- und Fahrtrecht) oder eine Duldungspflicht des jeweiligen Eigentümers des belasteten Grundstücks (z.B. Duldung einer Grenzbebauung) oder der Ausschluss eines Rechts des jeweiligen Eigentümers des belasteten Grundstücks (z.B. des Betriebs eines bestimmten Gewerbes). Die Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des Berechtigten nicht gelöscht werden und muss von einem Grundstückserwerber übernommen werden. In der Regel besteht sie „ewig“, wenn nicht eine zeitliche Beschränkung vorgesehen ist. Ein mit einer Grunddienstbarkeit belastetes Grundstück bedeutet eine mehr oder weniger starke Beeinträchtigung und ist bei der Ermittlung des Verkehrswertes wertmindernd zu berücksichtigen.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Grundstücksmarkt im Falle eines Verkaufes am Bewertungsstichtag zu erzielen wäre. Dabei sind rechtliche Gegebenheiten (Beispiel: Wegerecht) tatsächliche Eigenschaften (Beispiel: Entwicklungszustand des Grundstücks-erschlossen, nicht erschlossen) sowie die sonstige Beschaffenheit (Beispiel: großer Reparaturstau) zu berücksichtigen. Außer Betracht bleiben persönliche und ungewöhnliche Verhältnisse, die das Marktgeschehen beeinflussen. Dies ergibt sich aus der Verkehrswertdefinition des §194 Baugesetzbuch.
Zu den genauen Wertermittlungsmethoden gibt es zahlreiche Literatur. Im Extremfall hat das Grundstück auf der belasteten Teilfläche den Baulandwert verloren und wird nur noch als Gartenland zu bewerten sein.

http://www.wer-weiss-was.de/theme125/article2499651.html

: Hallo,

: ich bin auf der Suche nach einer Einschätzung, ob folgende Grunddienstbarkeit eine Wertminderung für ein Grundstück darstellt und, falls ja, wie groß diese angenommen werden kann:

: Nutzungsrecht ausschließlich zur Instandhaltung von Hecke und Garage für den jeweiligen Eigentümer von Flst. XXX ...

: Vielen Dank,
: Albrecht Reinicke





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