Re: Vorkaufsrecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Gast am 12 Oktober, 2005 um 11:30:04:

Antwort auf: Vorkaufsrecht von michael grunb am 07 Oktober, 2005 um 19:31:23:

Ja das drückt meiner Meinung nach den Wert auf verschiedene Weise. Einerseits sind Streitigkeiten schon vorprogrammiert und andererseits werden Interessenten mit Höchstgebot nicht schnell mit Ihnen beim Notar alles dingfest machen können, weil erst das Vorkaufsrecht abgeklärt werden müssen oder ähnlich. Eine Lösung wäre ein zeitlich befristetes Vorkaufsrecht.


: hallo,
: ich will von einer erbengemeinschaft einen grundstückteil erwerben. die wollen sich jetzt aber ein vorkaufsrecht eintragen lassen. was ist der nachteil.ich weiss schon, dass die dann bei einem weiterverkauf ins höchtsgebot einsteigen können.
: wird durch sowas der wert eines grundstückes verringert ?
: danke für eine antwort





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]