Dacherneuerung


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Abgeschickt von Michael Heidenblut am 22 Februar, 2005 um 11:54:13

Habe im Sommer 2002 (Fertigstellung Okt.02) mein Hausdach neu decken lassen. Unter anderem die Giebelfront/-seite sowie die Traufen mit Schieferplatten. Nunmehr ist eine Schiefernplatte (ohne äußerlichen Einfluß) gebrochen und abgefallen.
Der damalige ausführende Dachdecker ist nun der Meinung, dass dieses nicht mehr unter der VOB Gewährleistung fällt (da bereits abgelaufen). Wenn ich mir numehr aber die VOB anschaue, ist hier eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren gültig.
Bevor ich hier (der Schaden ist doch sehr gering) einen Anwalt einschalte, die Frage: wer hat hier recht ?

Danke im voraus für weitere Infos.



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