Re: was heißt zumutbar ???


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Annette am 05 April, 2005 um 13:35:02:

Antwort auf: Re: Schadensersatz: Bauträger verkauft unterschiedliche Doppelhaustypen und erhält keine Baugenehmigung. von Franz am 01 April, 2005 um 18:55:30:

Danke für die Info!
Die Rückgängigmachung des Vertrages ist sicher die beste Lösung. In unserem Kaufvertrag steht, daß Planungsänderungen vom Bauträger durchgeführt werden dürfen, sofern sie für den Käufer zumutbar sind. Ist die Halbierung der Fensterfläche auf der Südseite ein zumutbarer Mangel ???Ein Richter könnte ja sagen, sind ja "nur" die Fenster.
Andrerseits haben wir hierdurch schon Einschränkungen (mehr künstliche Beleuchtung, Wiederverkaufswert usw.).





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]