Re: Gartenzaun bei Reihenhäusern in NRW


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Abgeschickt von Torben am 12 Oktober, 2005 um 11:36:58:

Antwort auf: Verantwortlichkeit Gartenzaun bei Reihenhäusern in Köln NRW von Katrin Franz am 11 Oktober, 2005 um 10:03:00:

In NRW z.B. sind die Nachbarn gemeinsam zuständig siehe §§ 32 ff. des Nachbarrechtsgesetzes NRW. Es gibt allerdings manchmal Besonderheiten in Bezug auf Bebauugspläne etc.

: Hallo,

: wie liegt die Verantwortlichkeit für den Gartenzaun bei Reihenhäusern? Welche Regelung gibt es dafür?
: (Köln /NRW)





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