Re: Balkonbelag zu hoch


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 Oktober, 2005 um 20:55:21

Antwort auf: Balkonbelag zu hoch von Udo Haas am 12 Oktober, 2005 um 20:48:08:

Die Höhe von Geländern und Umwehrungen steht in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes und beträgt in NRW z. B. 90 cm. Technisch könnte z. B. die Höhe des Handlaufes verändert werden (Aufdoppelung, Änderung der Haltekonstruktion).

: In unserer Mietswohnung wurde im ersten Geschoß ( ca.2.5m )der Balkonbelag erneuert.
: Oberkante Fliesen zur Oberkante Handlauf ist jetzt 84cm

: entspricht dies der Norm und was können wir tun wenn nicht

: mfg. Udo





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