Wohnraum


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Mennenga, Fritz am 13 Oktober, 2005 um 11:47:14

hallo,
ich habe eine Frage zum Wohnraum,es gilt die Hamburger Bauordnung:
Ist ein Spitzboden direkt unterm Dach mit einer max. Höhe(im Firstbereich)von ca. 2,00 m als Aufenhaltsraum/ Wohnraum zulässig, der Raum ist nur über eine sogenannte Spartreppe mit versetzten Stufen erreichbar ?
Falls nein, gibt es evtl. eine Ausnahme, die diesen Raum trotzdem zum Aufenthaltsraum werden lässt ?

gruss
Fritz



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]