Re: Definition Doppelhaus


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 Oktober, 2005 um 12:36:06

Antwort auf: Definition Doppelhaus von Maria Fortmann am 13 Oktober, 2005 um 11:52:19:

Nach Rechtsprechung sind Doppelhäuser "aufeinander abgestimmt". (Geringe) Versprünge und Abweichungen im äußeren Erscheinungsbild sind möglich. Bei gravierenden Materialabweichungen hätte ich Bedenken, Abweichungen der Form hängen sicher vom Umfang ab und entscheidend ist immer ob der B-Plan nichts bestimmtes vorschreibt.

: Wer kann mir eine genaue Definition eines Doppelhauses geben. Muss das äußere Erscheinungsbild der einen Hälfte spiegelbildlich der anderen sein, oder dürfen sie unterschiedlich gestaltet sein in Material und Form? Dürfen die Hälften versetzt stehen, wenn der Bebauungsplan dies grundsätzlich hergibt.





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