Dachgeschossausbau-Baugenehmigung


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Abgeschickt von Maria am 13 Oktober, 2005 um 20:26:48

Mich würde interessieren, was mit dem Begriff "lichte Höhe " gemeint ist und ob die 50% "Lichte Höhe" von mindestens 2,30-2,40 m sich auf die Grundfläche oder auf die Wohnfläche (also alles bis 1 m wird nicht mitgezählt) bezieht.




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