Bitumenanstrich Garage auf Grenze


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Abgeschickt von Heike am 05 April, 2005 um 14:13:53

Hallo,

unser Nachbar hat seine Garage auf unsere Grundstücksgrenze gebaut ( zulässig lt. Bebauungsplan ). Er liegt mit seinem Grundstück ca. 1,5 m tiefer wie wir mit unserem, d.h. die Garage steckt ungefähr bis zur Hälfte im Erdreich. Nun hat er an der garageninnenwand einen feuchten Fleck festgestellt. Der Bitumenanstrich wurde damals von ihm nicht bis zu unserer Grunsstückshöhe, sondern nur bis zu ca. 1 m Höhe ausgeführt. Wer muss die Garage abdichten, der Eigentümer oder wir als höher Nachbarn ? Vielen Dank schon mal für Ihre Antworten.

MfG Heike



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