Kann Bau mit Baugenehmigung, der nicht dem B-Plan entspricht, noch angefochten werden?


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Abgeschickt von Holste am 14 Oktober, 2005 um 21:01:07

Mein Nachbar hat lt. Baubehörde (in Niedersachsen) 1993 für ein Doppelcarport mit angrenzendem Abstellraum und Obergeschoß eine Baugenehmigung erhalten. 1995 hat er eine Nutzungsänderung beantragt. Der Abstellraum unten ist jetzt Küche und von hier geht eine Treppe nach oben in den jetzigen Wohnraum. Jetzt will er zu seinem Haus und dem angebauten Doppelcarport noch ein weiteres Haus anbauen. Dagegen kann ich wohl auch nichts machen. Das Doppelcarport wurde damals allerdings zu unrecht genehmigt. Es hält die Grenzen des B-Planes nicht ein. Zu zwei Seiten des Carports (eigentlich Garage. Bauantrag für Garagentore wurden aber erst jetzt eingereicht.)ist Straße, die dritte Seite ist die Grenze zu mir. Der Anbau ragt zwar nicht weit in die Baugrenze (eine Seite knapp einen Meter, mit Dachüberstand knapp zwei Meter; zur anderen Seite ca. 75 cm und zu mir werden die 3 m eingehalten), aber wenn Sie auf der anderen Seite die Grenzen eingehalten hätten, wäre eine Küche mit Aufgang unten nicht mehr möglich und oben wäre es auch sehr klein. Der Anbau sähe also total anders aus, wahrscheinlich ohne Wohnung. Ich bin damals als Nachbar nicht informiert worden, ob mein damaliger Mann etwas davon wußte weiß ich nicht. Durch den jetzt geplanten Anbau ergäbe sich eine Bebauung an der Grenze von 16,99 m (17 m darf er). Der "alte" Anbau stört mich jetzt in dem Zusammenhang dann natürlich total. Kann ich jetzt noch etwas dagegen machen? Vielleicht, weil die Behörde mich damals nicht informiert hat? Für einen Hinweis wäre ich echt dankbar.



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