Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Oktober, 2005 um 10:37:37
Antwort auf: Wohnraum von Mennenga, Fritz am 13 Oktober, 2005 um 11:47:14:
Es werden weder die Mindestanforderungen an die Höhe noch an die Rettungswege für Aufenthaltsräume eingehalten. Ich sehe unter diesen Voraussetzungen keine Möglichkeit zur Schaffung eines Wohn-/Aufenthaltsraumes. Das schließt natürlich die Nutzung der Fläche (z. B. als Hobbyraum, Lager, temporärer (privater) Arbeitsplatz usw.) nicht aus; es wird nur kein Aufenthaltsraum nach Bauordnung und dürfte nicht als solcher ausgewiesen werden.
: hallo,
: ich habe eine Frage zum Wohnraum,es gilt die Hamburger Bauordnung:
: Ist ein Spitzboden direkt unterm Dach mit einer max. Höhe(im Firstbereich)von ca. 2,00 m als Aufenhaltsraum/ Wohnraum zulässig, der Raum ist nur über eine sogenannte Spartreppe mit versetzten Stufen erreichbar ?
: Falls nein, gibt es evtl. eine Ausnahme, die diesen Raum trotzdem zum Aufenthaltsraum werden lässt ?
: gruss
: Fritz