Abgeschickt von Hans Werner Ahle am 17 Oktober, 2005 um 11:18:14
Für eine im Bebauungsplan zulässige 2-geschossige
Bauweise kann ein 25%-iger Zuschlag auf den Erschließungsbeitrag erhoben werden. Dadurch erhöht sich die Veranlagungsfläche um 25%. Muss dies bereits
im Vorbescheid auf den Erschließungskostenbeitrag mitberechnet werden oder kann später noch die Veranlagungsfläche im endgültigen Bescheid erhöht werden?