Grenzschieber?


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Abgeschickt von Robert am 17 Oktober, 2005 um 13:26:16

Die Straße hat 5 Meter Breite, exakt gemessen von unserer Grundstücksgrenze. Von unserem Grundstück zum über die Straße liegendem Grundstück sind es lt. Plan vom Vermessungsamt 6,50 Meter. Das öffentliche Gut von 1,50 Meter war als Ausweichstelle im Verkehr und für unsere Zu- und Abfahrt Parkplätze sehr wichtig.
Die Gemeinde hat auf die 5 Meter Straßenbreite einen Grenzpunkt gesetzt und der Nachbar macht davon im Abstand von 30cm einen Zaun. Wir sind mit unseren Parkplätzen behindert. Nivellierung wurde nicht eingehalten und viel zu hoch aufgeschüttet, daher muss die Toreinfahrt im Straßenband 0,75 beginnen.




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