BaustellV - Baustellenverordnung - Habe die BauBG am Hals!


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Abgeschickt von Maxwell am 17 Oktober, 2005 um 23:30:45

Ich baue derzeit ein Einfamilienhaus. Leider hat mir ein neidischer Nachbar die BauBg auf den Hals gehetzt. Jetzt will der BauBG-Mann unbedingt einen Koordinator für das Bauvorhaben eingesetzt wissen. Auch die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes ist noch nicht vom Tisch.

Leider bin ich mir bei der Auslegung der BaustellV insbesondere Anhang II Punkt 1 nicht sicher. Bezieht sich der Absturz aus mehr als 7m auf einen Absturz in Baugruben oder allgemein die Höhe von 7m.

Trifft dies auch zu bei Einfamilienhäusern die deren Giebelhöhe 9,60m beträgt?

Kann de Bauherr ohne besondere Eignung die Aufgaben eines Koordinators übernehmen?

Bitte um Hilfe





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