Bauträger Kaufvertrag


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Abgeschickt von Bernd am 18 Oktober, 2005 um 20:31:30

Wie ist die rechtliche Lage bei der Erstellung von Gemeinschaftseigentum durch einen Bauträger falls durch diesen von den zugesicherten Eigenschaften abgewichen wird?
Beispiel: bei einer Tiefgaragen-Abfahrt wird die Rampe höher gebaut, so dass der oberirdische Teil dieser Rampe wesentlich weiter in einen Gartenanteil hineinragt. Diese Abweichung von den zugesicherten Eigenschaften führt zu einer optischen Beeinträchtigung sowie zur Verringerung der nutzbaren Gartenfläche.
Wie sollte man vorgehen?




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