Re: Definition Musterhaus


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Oktober, 2005 um 04:08:44

Antwort auf: Definition Musterhaus von Petra W. am 19 Oktober, 2005 um 08:22:01:

Ich glaube nicht, dass es eine offizielle baurechtliche Definition für "Musterhaus" gibt. Ich verstehe darunter ein Haus, dass für allgemeine Besichtigungen und zur Präsentation des Standards erstellt wurde.

: Wer kann mir eine konkrete Definition eines Musterhauses im baurechtlichen (Bayern) Sinne geben? Oder auch gesetzliche Hinweise. Wäre super. Danke schon mal im vorraus. P. W.




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