Re: An- und Umbaumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Oktober, 2005 um 04:31:52

Antwort auf: An- und Umbaumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet von Trollo am 17 Oktober, 2005 um 17:36:38:

Bauen im Landschaftsschutzgebiet ist allgemein sehr, sehr schwierig. Zunächst befinden Sie sich immer im Außenbereich, d. h., dass sich die Zulässigkeit von Bebauung nach §35 BauGB richtet.
Bei vorhandenen Gebäuden kann man sich u. U. auf Bestandsschutz beziehen, wenn diese Gebäude denn zulässigerweise errichtet wurden. Anbauten sind wiederum nur eingeschränkt zulässig (wieder §35 BauGB). Auch wenn irgendwelche alten Fundamente dort sind, steht nunmal jetzt kein Gebäude, sodaß der neue Anbau heute genehmigungsfähig sein muß.
Diese Punkte können vom Bauherrn entweder direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter, meist besser Sachgebiets- oder Amtsleiter, der Behörde angesprochen werden oder es wird ein Architekt beauftragt, der diese Sachen mit der Behörde vorab klärt (kostenpflichtig).
Unter einer fahrbaren Weidehütte stelle ich mir jetzt etwas in der Dimension eines Bauwagens vor. Weiterhin gehe ich davon aus, dass es der Weide- bzw. Waldnutzung dient, sodaß hier keine Baugenehmigung nach §35 BauGB und §65 BauO NRW erforderlich wäre. Aber auch da kann durch direkte Nachfrage bei dem zuständigen Bauamt eine konkrete Aussage erreicht werden.


: Ich habe ein Haus mit Weidefläche und Wald geerbt, welches im Landschaftsschutzgebiet steht. Da alles sehr Renovierungsbedürftig ist, spiele ich mit dem Gedanken alles gleich entsprechend meiner Wünsche und Ansprüche umzubauen.

: Wie stehen meine Chancen auf eine Baugenehmigung (in NRW), wenn (1) es sich um einen komplett neuen Anbau handelt und (2) ich den "Anbau" auf schon vorhandenes Fundament setze?

: Desweiteren würde ich gerne eine fahrbare Weidehütte aufstellen. Brauche ich hierfür auch eine Genehmigung, oder kann ich diese einfach so aufstellen?





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