Re: Sondernutzungsrecht


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Oktober, 2005 um 04:50:47

Antwort auf: Sondernutzungsrecht von Wallace am 15 Oktober, 2005 um 23:54:55:

Ein Sondernutzungsrecht wurde "beschlossen"? In welcher Form? Auf einer Egentümerversammlung?
Sondernutzungsrechte müssen im Aufteilungsplan oder der Teilungserklärung festgehalten sein um rechtsbindende Wirksamkeit zu erlangen. Ein Beschluß auf einer Eigentümerversammlung für die Änderung von Sondernutzungsrechten wäre nichtig.
Eine private Absprache zwischen zwei Nachbarn kann nicht für einen zukünftigen Nachbarn gelten.
Wenn ich jemandem mein Auto regelmäßig leihe, hat derjenige ja auch nicht weiter Anspruch auf den Wagen nachdem ich ihn verkauft habe.

: Der Fall eines Sondernutzungsrechts:
: Wohnung A hat ein Sondernutzungsrecht mit Wohnung B beschlossen. Wohnung B wird verkauft, ist das Sondernutzungsrecht des neuen Besitzers B der Wohnung B anfechtbar? Was ist mit baulichen Maßnahmen, die in Abstimmung mit dem alten Besitzer der Wohnung B nur mündlich abgesprochen worden ist vom neuen Besitzer anfechtbar?





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