Rechtsfrage: Baugenehmigung nötig, Sichtschutzzaun (doppelte Einfriedung)?


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Abgeschickt von :( am 21 Oktober, 2005 um 20:10:22:

Folgendes Problem:

1) Vor einigen Monaten haben wir unser Grundstück geebnet, weshalb wir natürlich das Grundstück des Nachbarn abfangen mussten, das ja nun höher lag. Wir haben dort also Pflanzsteine an/auf die Grundstücksgrenze gesetzt, welche nun teilweise etwa einen Meter hoch sind und auch noch ein Stück (teilweise 0,5m ?) höher sind als das Nachbargrundstück. Das war nötig, da dort auch eine Treppe hingesetzt wurde, etc.

Nun Folgendes: Nun nach Monaten meint der Nachbar plötzlich, dass diese Mauer einer Baugenehmigung bedarf. Ich kann mir dies eigentlich kaum vorstellen, da zum einen ziemlich niedrig ist und zum anderen eine Mauer das Abrutschen des Nachbargrundstücks verhindern muss. Wie sieht es da rechtlich aus, wird eine Baugenehmigung wirklich benötigt (NRW)? Ich finde das ziemlich unglaubwürdig.

2) In Folge dieser Absenkung des Grundstücks und Abfangen des Nachbargrundstücks wurde der alte ca. 1,20m hohe Maschendrahtzaun entfernt. Nun wollen wir zusammen mit den Nachbarn diesen Zaun wieder errichten, allerdings möchte er nun einen Sichtschutzzaun (1,80 - 2,00m), wir allerdings den alten 1,20m hohen Maschendrahtzahn bzw. Sichtschutz nur in einem bestimmten Bereich (laut Nachbarschaftsgesetz NRW wohl die "Mindestanforderung"), da ein Sichtschutzzaun die gesamte Aussicht versperren würde.

Ich nehme an rechtlich können wir auf den 1,20m Maschendrahtzaun bestehen. Das Problem ist, dass der Nachbar nun unter anderem damit "droht" direkt hinter dem Zaun einen Sichtschutz (1,80 - 2,00m) zu errichten. Dürfte er das überhaupt, wäre es nicht eine doppelte Einfriedung (welche in NRW wohl verboten wäre)?

Kann mir bei diesen Fragen jemand weiterhelfen? Das Nachbarschaftsgesetz bzw. Baurecht NRW hilft mir leider nicht viel weiter.



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