Bestandsschutz


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Abgeschickt von Katrin Born am 05 April, 2005 um 17:35:44

Hallo, ich habe 1994 ein Bauerngut vererbt bekommen. In der sehr großen Scheune (über 30 m lang, 9 m tief und 11 m hoch) war die ehemalige Körnerkammer (ca. 1974/75)zu einer Garage umgebaut worden. Die ehemalige Bürgermeisterin (jetzt Rentnerin) bestätigte mir mündlich, dass dies damals als Instandhaltungs- bzw. Werterhaltungsmaßnahmen galt und genehmigungsfrei war.
Heute wirft mir die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes eine Nutzungsänderung vor, wofür ich nachträglich eine Baugenehmigung einholen soll. Ist dies nun eine Nutzungsänderung? Wie kann ich vorgehen, da ich schon der Meinung bin das die Garage Bestandschutz hat.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin



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