Re: Erschließungskosten


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Abgeschickt von Erich Bauer am 21 Oktober, 2005 um 20:57:10

Antwort auf: Erschließungskosten von Birgit Kuttrus am 21 Oktober, 2005 um 17:16:15:

Höchstgrenzen für Erschließungskosten gibt es nicht. Falls Vorausleistungen erhoben werden, können diese natürlich nur auf Schätzwerten beruhen - allerdings auf Schätzungen für die konkrete Erschließungsanlage, nicht auf irgendwelchen Durchschnittswerten. Oder wird nach der Satzung in dieser Gemeinde nach Einheitssätzen abgerechnet? Im Falle einer Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten muss die Gemeinde bei der Endabrechnung die Kosten centgenau belegen.



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