Garten geschützter Ruheraum ?


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Abgeschickt von Michael Kochs am 22 Oktober, 2005 um 00:24:16

In der Innenstadt, d. h. Mischbebauung, habe ich hinter meinem Haus einen Garten, an den eine seit mehr als 5 Jahren ungenutzte eingeschossige Fabrikhalle grenzt (Grenzbebauung). Die Fabrikhalle soll jetzt abgerissen werden und stattdessen ein Parkplatz für ca. 20 Fahrzeuge entstehen. Die Mauer auf der Grundstücksgrenze soll erhalten bleiben. Der Garten war bisher sehr ruhig,ich befürchte wegen der neuen Nutzung Lärmbelästigung. Muss ich zu der Nutzungsänderung meine Zustimmung geben ? Handelt es sich beim Garten um einen geschützten Ruheraum, für den besonderer Lärmschutz gilt ?

Vielen Dank für Eure Tipps

Mike



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