Re: Prospekthaftung gegen Bauträger ?


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Abgeschickt von Chorma am 05 April, 2005 um 18:28:48

Antwort auf: Prospekthaftung gegen Bauträger ? von Adams am 05 April, 2005 um 08:54:06:

In dem von Ihnen geschilderten Fall wird es wohl ausschließlich auf die Gewährleistungsansprüche ankommen. Diese sind auf Mängelbeseitigung gerichtet. Bei Verschulden des Bauträgers kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht.

Der Prospekthaftungsanspruch ist ein Schadensersatzanspruch, der an unrichtige Angaben in einem Prospekt anknüpft. Dies sind zum Beispiel unrichtige Rechenbeispiele oder die Verschleierung von Risiken. Baumängel fallen in der Regel nicht darunter.



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