Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Oktober, 2005 um 20:45:35
Antwort auf: Bestandsschutz von molli am 23 Oktober, 2005 um 19:47:27:
Punkte Dachhaut, Dachkonstruktion und Wärmedämmung fallen m. E. unter den Bestandsschutz; Vergrößerung Fenster fallen nicht mehr darunter, da hier eine bauliche Veränderung vorgenommen wird.
: Ein Gebäude wurde vor ca 80 Jahren mit Genehmigung errichtet, widerspricht in Größe und Dachneigung aber dem jetzt (seit etwa zwei Jahren) gültigen B-Plan.
: Streitfall mit der Gemeinde: Darf außer der Dachhaut, die zu erneuern ist, auch die Dachkonstruktion repariert und die Wärmedämmung verbessert werden ?
: Dürfen Fenster vergrößert werden, auch wenn dadurch neue Stahlbetonstürze eingezogen werden müssen?