Re: Umnutzung Nebengebäude


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Oktober, 2005 um 20:47:48

Antwort auf: Re: Umnutzung Nebengebäude von Stefan am 23 Oktober, 2005 um 19:57:03:

Wollen Sie jetzt eine konkrete planungsrechtliche Beratung? Dazu benötigen Sie einen Architekten oder anderen Fachkundigen, der entsprechende Argumentationen an der bestehender entdeckt, aufbereitet und beim Stadtplanungsamt vorbringt. Das wird er nicht umsonst tun.

: Wie gesagt, es ist eine Vorabinformation, noch nicht verbindlich. Ich suche Argumente, die ggf. doch ein Einfügen möglich machen.
: Wie definiert sich dieses "Einfügen"?
: Auf dem Nachbargrundstück steht ein Wohnhaus das mit der Hinterkante eine Linie mit dem beschriebenen Nebengebäude bildet.
: Bringt mir ggf. der "Umweg" über einen großen Anbau an das Haupthaus etwas?





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