Pflicht zur Aufstellung eines Bauzaunes?


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Abgeschickt von Jürgen am 24 Oktober, 2005 um 11:17:54

Ich bin Pächter eines Gartengrundstückes einschließlich Gartenhauses und darin befindlicher Gartengeräte, Gartenmöbel etc. Die Hälfte dieses Grundstückes ist nun zum Zwecke der Errichtung eines EFH verkauft worden. Da bereits Zaunteile dieses Grundstückbereiches entfernt worden sind, ist mein Anteil nun zur "Anlage der offenen Tür" geworden. Während der Gesamtbereich früher durch Zaun, Tore etc. gut gesichert war, klafft nun straßenseitig eine 10 Meter breite Lücke, durch die sich jedermann Zugang zu meinem Gartenhaus verschaffen kann.
Frage: ist der Käufer meines ehemaligen Grundstücksteiles oder das Bauunternehmen verpflichtet (z.B. durch Errichten eines Bauzaunes)meine verbliebene Gartenparzelle einschließlich Gartenhaus zu sichern?



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