Umwehrungen entlang Wasserflächen


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Abgeschickt von Elke am 24 Oktober, 2005 um 13:49:09

Wer kann mir mit Informationen zu Absturzsicherungen / Umwehrungen entlang Wasserflächen weiterhelfen?
Bei angrenzenden Geländeflächen, die 1 m tiefer liegen, muss i.d.R. eine Umwehrung von mind. 90 cm Höhe angebracht werden. Wie verhält sich diese Sachlage, bei angrenzenden Wasserflächen? Gilt dann auch die 1m-Regel? Wird dann die Höhe zwischen Uferkante und Wasseroberfläche / Wassergrund gemessen?
Spielt es eine Rolle, wie tief das Wasser ist? Ab welcher Tiefe muss im öffentlichen Raum eine Umwehrung angebracht werden?
Und vor allem, wo findet man Richtlinien hierzu? In den LBOs kann ich hierüber leider nichts finden!
Vielen Dank schon mal,
Elke



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