Pacht für Garagen


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Abgeschickt von Michael am 24 Oktober, 2005 um 14:11:53:

Hallo,

kennt sich jemand mit Pachtrecht in Brandenburg aus?
Es gibt eine Nutzungsentgeldverordnung die die mögliche Erhöhung der bestehenden Pachtverträge für Garagen auf gepachteten Land regelt.
1. Kann ein Verpächter auch ohne Ankündigung die Pacht der letzten 3 Jahre erhöht nachfordern?
2. Wenn nein, darf er dann die dort verankerte Mindestpacht von 60,00 DM /Jahr erheben, auch ohne Ankündigung?
3. Gibt es eine Festlegung welche Maximalpacht überhaupt erhoben werden darf? (was ist ortsüblich?)
4. Gibt es eine Maximalpacht für Gartenland in Brandenburg?




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