Re: Eigeninitiative bei Insolvenz der Baufirma


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Abgeschickt von Foni am 24 Oktober, 2005 um 14:22:15:

Antwort auf: Eigeninitiative bei Insolvenz der Baufirma von Jürgen Schmeißer am 24 Oktober, 2005 um 13:17:03:

Hallo,
sichern Sie Ihre Rechte auch im Insolvenzfall und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Treten Mängel an der Leistung auf, müssen schriftl.Mängelanzeigen mit Fristsetzung an den Insolvenzverwalter gehen. Manchmal werden die Firmen unter der GF des Insolvenzverwalters weitergeführt. Sie sollten auf jeden Fall mit ihm Kontakt aufnehmen. Den Insolvenzverwalter finden Sie im Insolvenzenverzeichniss im Internet oder über das zuständige Insolvenzgericht Ihres Unternehmers, ggf, auch das Handelsregister. Sichern Sie, wenn möglich Ihre Gewährleistungsansprüche (Sicherheit), je nach dem wie Ihr Vertrag gestaltet ist. Lassen Sie sich ggf. Rechte Ihres Unternehmers an Subunternehmer von dem Insolvenzverwalter abtreten. Eine anwaltliche Beratung, bei der Sie Ihre Unterlagen mitnehmen, kann auf keinen Fall schaden, aber beauftragen Sie nichts ohne vorher den Sachverhalt mit dem Insolvenzverwalter zu klären. Sollten Sie Mängel haben, die nach Fristsetzung nicht mehr behoben werden, melden Sie die Forderung für die Beseititung zur Tabelle an usw. usw....... Die Ansprüche des Bauherrn sind nicht gleich null, nur weil der Unternehmer Insolvenz angemeldet hat. Viel Glück.



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