Re: Umnutzung Nebengebäude


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Oktober, 2005 um 12:19:52

Antwort auf: Re: Umnutzung Nebengebäude von Stefan Schneider am 24 Oktober, 2005 um 16:59:27:

Die Einfügung nach §34 BauGB ergibt sich aus den faktischen Situation der Umgebung in planungsrechtlicher Auslegung. Also umgebende Art und Maß der baulichen Nutzung (Nutzung, bebaute Fläche, Geschossigkeiten usw.)

: Keine konkrete planungsrechtliche Beratung sondern (zu meinem Verständnis) eine Auslegung des Begriffes "Einfügen"? Vielleicht hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir da weiterhelfen.


: : Wollen Sie jetzt eine konkrete planungsrechtliche Beratung? Dazu benötigen Sie einen Architekten oder anderen Fachkundigen, der entsprechende Argumentationen an der bestehender entdeckt, aufbereitet und beim Stadtplanungsamt vorbringt. Das wird er nicht umsonst tun.



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