Abgeschickt von Olaf A. am 25 Oktober, 2005 um 17:41:31
Hallo und guten Tag...
Ich möchte gerne mein Grundstück zu einer Seite, auf der sich ein Privatweg befindet, einzäunen-und zwar mit sog. Trennelementen 1,80cm x 1,80 cm. Laut Bebauungspanl ist dies nur in einer Länge von 5 m genehmigungsfrei, wenn die Länge 5m überschreitet, darf die Höhe nur 1,50 cm betragen. Verhält es sich genauso mit einer Hecke ? Trennelemente geschlossen und offen werden gleich behandelt ? Wer hat Erfahrungen wenn man auf diesem Gebiet einen Bauantrag stellt ? Grundstück liegt in Hohenlockstedt, Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein